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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 22.12.2023 - 2 L 53/23.Z   

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https://dejure.org/2023,39043
OVG Sachsen-Anhalt, 22.12.2023 - 2 L 53/23.Z (https://dejure.org/2023,39043)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22.12.2023 - 2 L 53/23.Z (https://dejure.org/2023,39043)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22. Dezember 2023 - 2 L 53/23.Z (https://dejure.org/2023,39043)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten bei Verstoß gegen Abstandflächen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauO LSA § 6 ; BauO LSA § 79 S. 1
    Abstandsfläche; bauaufsichtliches Einschreiten; Beseitigungsverfügung; Ermessensreduzierung auf Null; Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten

  • rechtsportal.de

    BauO LSA § 6 ; BauO LSA § 79 S. 1
    Abstandsfläche; bauaufsichtliches Einschreiten; Beseitigungsverfügung; Ermessensreduzierung auf Null; Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abstandsflächen nicht eingehalten: Baubehörde muss einschreiten!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Abstandsflächen nicht eingehalten: Baubehörde muss einschreiten! (IBR 2024, 259)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.11.2016 - 2 L 10/15

    Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung - Prüfung der Einhaltung der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.12.2023 - 2 L 53/23
    Mit Urteil des Senats vom 9. November 2016 - 2 L 10/15 - wurde das Urteil des Verwaltungsgerichts A-Stadt vom 5. Dezember 2014 geändert und die Baugenehmigung vom 6. Juni 2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 24. Februar 2014 aufgehoben.

    Insoweit werde auf die rechtskräftigen Entscheidungen des Senats vom 9. November 2016 - 2 L 10/15 - und des Verwaltungsgerichts A-Stadt vom 2. Juli 2020 - 4 A 88/19 MD - verwiesen.

    Erst mit der Entscheidung des Senats vom 9. November 2016 - 2 L 10/15 - sei die Baugenehmigung aufgehoben worden.

    Dies steht aufgrund des Urteils des Senats vom 9. November 2016 - 2 L 10/15 - fest.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2006 - 2 L 680/04

    Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.12.2023 - 2 L 53/23
    Ein Rechtsanspruch des Nachbarn auf bauaufsichtliches Einschreiten besteht grundsätzlich nur bei einem materiell erheblich ins Gewicht fallenden Verstoß bzw. einer spürbar nachhaltigen Beeinträchtigung des Nachbarn (vgl. Beschlüsse des Senats vom 10. Oktober 2006 - 2 L 680/04 - juris Rn. 6, vom 1. August 2013 - 2 L 95/21 - juris Rn. 5 und vom 17. Juni 2014 - 2 M 46/14 - juris Rn. 4).

    Nach der Rechtsprechung des Senats besteht - wie bereits ausgeführt - ein Rechtsanspruch des Nachbarn auf bauaufsichtliches Einschreiten grundsätzlich nur bei einem materiell erheblich ins Gewicht fallenden Verstoß bzw. einer spürbar nachhaltigen Beeinträchtigung des Nachbarn (Beschluss des Senats vom 10. Oktober 2006 - 2 L 680/04 - a.a.O. Rn. 6).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.04.2016 - 10 N 45.14

    Baugenehmigung für Änderung einer Biogasanlage; Nachbarklage; maßgeblicher

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.12.2023 - 2 L 53/23
    Im Widerspruchsverfahren eingetretene Änderungen sind nur dann zu berücksichtigen, wenn sie sich zugunsten des Bauherrn auswirken (vgl. ThürOVG, Urteil vom 16. Juni 1998 - 1 KO 1040/97 - juris Rn. 105; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 7. April 2016 - OVG 10 N 45.14 - juris Rn. 6; VGH BW, Urteil vom 30. November 2018 - 5 S 854/17 - juris Rn. 45 m.w.N.).

    Ein Wechsel des Bauherrn während eines Widerspruchsverfahrens gegen die Baugenehmigung, welches durch einen "Drittwiderspruch" des Nachbarn eingeleitet worden ist, ist daher regelmäßig - so auch hier - nicht entscheidungserheblich (OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 7. April 2016 - OVG 10 N 45.14 - a.a.O. Rn. 6 ff.).

  • VGH Bayern, 18.11.2020 - 15 B 20.679

    Anspruch auf Erlass einer Beseitigungsanordnung wegen formeller und materieller

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.12.2023 - 2 L 53/23
    Der Umstand, dass es durch ein Bauvorhaben nicht erstmals zu einer Verletzung von Abstandsflächenvorschriften kommt und das neue Gebäude auch nicht näher an das Grundstück des Nachbarn heranrückt als das ursprüngliche Gebäude, kann allenfalls rechtfertigen, des betreffende Gebäude noch für einen befristeten Zeitraum hinzunehmen und z.B. eine Beseitigungsanordnung mit einer angemessenen Übergangsfrist zu erlassen (vgl. BayVGH, Urteil vom 18. November 2020 - 15 B 20.679 - juris Rn. 30).

    Die Bedeutung der Sache für einen Kläger bei einem geltend gemachten Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten ist ähnlich zu bewerten wie bei der Anfechtung einer Baugenehmigung (BayVGH, Urteil vom 18. November 2020 - 15 B 20.679 - juris Rn. 44 m.w.N.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.06.2014 - 2 M 46/14

    Gerichtliche Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Beseitigungsverfügung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.12.2023 - 2 L 53/23
    Ein Rechtsanspruch des Nachbarn auf bauaufsichtliches Einschreiten besteht grundsätzlich nur bei einem materiell erheblich ins Gewicht fallenden Verstoß bzw. einer spürbar nachhaltigen Beeinträchtigung des Nachbarn (vgl. Beschlüsse des Senats vom 10. Oktober 2006 - 2 L 680/04 - juris Rn. 6, vom 1. August 2013 - 2 L 95/21 - juris Rn. 5 und vom 17. Juni 2014 - 2 M 46/14 - juris Rn. 4).

    In seiner vom Verwaltungsgericht in Bezug genommenen Entscheidung vom 17. Juni 2014 - 2 M 46/14 - habe der Senat zwar klargestellt, dass der Erlass einer Beseitigungsverfügung grundsätzlich im pflichtgemäßen Ermessen der Bauaufsichtsbehörde stehe und der Verstoß gegen nachbarschützende Vorschriften nicht automatisch zu einem Anspruch des Nachbarn auf bauaufsichtliches Einschreiten führe.

  • BVerwG, 07.11.1997 - 4 C 7.97

    Bauvorhaben; landesrechtliche Anforderungen; Abstandsflächenrecht;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.12.2023 - 2 L 53/23
    Ist eine gesetzliche Regelung im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG vorhanden, so ist daneben für einen "Bestandsschutz", für den Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG eine eigenständige Anspruchsgrundlage bilden könnte, kein Raum (BVerwG, Urteil vom 7. November 1997 - 4 C 7.97 - juris Rn. 22).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.03.2014 - 8 S 1938/12

    Rückbauverpflichtung wegen eines Verstoßes gegen Abstandsflächen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.12.2023 - 2 L 53/23
    In einem solchen Fall ist dem Nachbarn die durch den Verstoß gegen § 6 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 BauO LSA indizierte Beeinträchtigung seiner durch das Abstandsflächenrecht geschützten Belange grundsätzlich nicht zumutbar (vgl. VGH BW, Urteil vom 24. März 2014 - 8 S 1938/12 - juris Rn. 52 zu §§ 5, 6 LBO).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.11.2018 - 5 S 854/17

    Rücknahme einer Baugenehmigung; Abgrenzung zur Abhilfeentscheidung im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.12.2023 - 2 L 53/23
    Im Widerspruchsverfahren eingetretene Änderungen sind nur dann zu berücksichtigen, wenn sie sich zugunsten des Bauherrn auswirken (vgl. ThürOVG, Urteil vom 16. Juni 1998 - 1 KO 1040/97 - juris Rn. 105; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 7. April 2016 - OVG 10 N 45.14 - juris Rn. 6; VGH BW, Urteil vom 30. November 2018 - 5 S 854/17 - juris Rn. 45 m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.02.2016 - 1 A 10530/15

    Nachbarklage - zum Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten zur Beseitigung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.12.2023 - 2 L 53/23
    Allenfalls in Bagatellfällen, bei denen es um Über- oder Unterschreitungen um wenige Zentimeter geht, kann aus Gründen der Verhältnismäßigkeit ausnahmsweise eine andere Bewertung angezeigt sein (vgl. OVG RhPf, Urteil vom 12. Februar 2016 - 1 A 10530/15 - juris Rn. 37).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.01.2023 - 2 L 104/21

    Nutzungsänderung eines Wohnhauses in eine Prostitutionsstätte

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.12.2023 - 2 L 53/23
    Nur wenn sich schon aus dem Begründungsaufwand des erstinstanzlichen Urteils ergibt, dass eine Sache in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht schwierig ist, genügt ein Antragsteller der ihm gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO obliegenden Darlegungslast bereits mit erläuternden Hinweisen auf die einschlägigen Passagen des Urteils (Beschluss des Senats vom 11. Januar 2023 - 2 L 104/21 - juris Rn. 26).Diesen Anforderungen genügt die Zulassungsschrift nicht.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2023 - 2 L 62/21

    Drittanfechtung einer Baugenehmigung für den Neubau eines Mehrfamilienhauses

  • OVG Thüringen, 17.06.1998 - 1 KO 1040/97

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Anfechtungsklage;

  • VGH Bayern, 08.03.2007 - 1 ZB 06.898
  • VGH Bayern, 15.12.2005 - 2 ZB 03.2786
  • BVerfG, 16.01.2017 - 2 BvR 2615/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Ablehnung der Zulassung der

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2015 - 2 L 22/13

    Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten gegen eine Stützmauer

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2013 - 2 M 34/13

    Rechtsschutzbedürfnis des Nachbarn für vorläufigen Rechtsschutz bei

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Rechtsprechung
   VG Darmstadt, 14.03.2023 - 2 L 53/23.DA.A   

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https://dejure.org/2023,43008
VG Darmstadt, 14.03.2023 - 2 L 53/23.DA.A (https://dejure.org/2023,43008)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 14.03.2023 - 2 L 53/23.DA.A (https://dejure.org/2023,43008)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 14. März 2023 - 2 L 53/23.DA.A (https://dejure.org/2023,43008)
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Volltextveröffentlichung

  • milo.bamf.de

    AsylG, § 29 Abs 1; VwGO, § 80 Abs 5; AsylG, § 34a Abs 1; EUV 604/2013, Art 3 Abs 1; EUV 604/2013, Art 13 Abs 1; EUV 604/2013, Art 21 Abs 1; EUV 604/2013, Art 22 Abs 7; EUV 604/2013... , Art 29 Abs 2; EUV 604/2013, Art 3 Abs 2; EUGrdRCh, Art 4; AufenthG 2004, § 60 Abs 5; AufenthG 2004, § 60 Abs 7; MRK, Art 3
    Syrien: Dublin Italien: Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO ohne Erfolg; Keine systemischen Mängel; Keine vulnerable Person; Suspendierung

 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 19.03.2014 - 10 B 6.14

    Asylbewerber; Asylantrag; Asylverfahren; Aufnahmebedingungen; beachtliche

    Auszug aus VG Darmstadt, 14.03.2023 - 2 L 53/23
    Zur Widerlegung der auf dem "Prinzip gegenseitigen Vertrauens" bzw. auf dem "Konzept der normativen Vergewisserung" unter den Mitgliedstaaten gründenden Vermu tung, die Behandlung der Asylbewerber stehe in jedem Mitgliedstaat in Einklang mit den Erfordernissen der Grundrechtecharta, mit der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention, muss sich das Gericht insofern grundsätzlich die Überzeugungsgewissheit (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO) verschaffen, dass der Asyl bewerber wegen systemischer Mängel des Asylverfahrens oder der Aufnahmebedin gungen in dem eigentlich zuständigen Mitgliedstaat mit beachtlicher, d.h. überwiegender Wahrscheinlichkeit einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung ausgesetzt wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.03.2014, - 10 B 6/14 Rn. 9, unter Bezugnahme auf EuGH, Große Kammer, Urteil vom 21.12.2011 - Rs. C-411/10 und Rs. C-493/10, N.S. u.a. - Slg. 2011, I-13905 = NVwZ 2012, 417; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 06.06.2014 - 10 B 35/14 -, Rn. 5, alle juris).

    Systemische Mängel sind vielmehr solche, die bereits im Asyl- und Aufnahmeregime selbst angelegt sind und von denen alle Asylbewerber oder bestimmte Gruppen von Asylbewerbern deshalb nicht zufällig und im Einzelfall, sondern vorhersehbar und regel haft betroffen sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.03.2014, a.a.O., Rn. 9; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.10.2016 - A 11 S 1596/16 -, Rn. 30; vgl. Niedersächsi-.

  • VG Regensburg, 27.01.2023 - RN 15 K 22.50498

    Syrien: Dublin Italien: Suspendierung, keine systemischen Mängel für elfköpfige

    Auszug aus VG Darmstadt, 14.03.2023 - 2 L 53/23
    Ein etwaig aus der Bitte resultierendes Abschiebungshindernis führt bei summarischer Prüfung jedenfalls nicht zur Rechtswidrigkeit der Abschiebungsanordnung, da es sich ohnehin allenfalls um ein kurzfristig bestehendes Hindernis handelt, mit dessen Wegfall auch ausweislich des Wortlauts der Rundschreiben in einem absehbaren Zeitraum ge rechnet werden kann (VG Regensburg, Urt. v. 27.01.2023 - RN 15 K 22.50498 - juris).

    2 L 53/23.DA.A kehrt feststeht, dass die Abschiebung nicht mehr durchgeführt werden kann (VG Regensburg, Urt. v. 27.01.2023 - RN 15 K 22.50498 - juris; VG Würzburg, GB v. 11.05.2020 - W 8 K 20.50114 - juris).

  • EuGH, 19.03.2019 - C-297/17

    Ibrahim - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und

    Auszug aus VG Darmstadt, 14.03.2023 - 2 L 53/23
    Nach der Rechtsprechung ist diese Schwelle selbst bei durch große Armut oder eine starke Verschlechterung der Lebensverhältnisse der betreffen den Person gekennzeichneten Situationen nicht erreicht, sofern diese nicht mit extremer materieller Not verbunden sei, aufgrund deren die betreffende Person sich in einer solch schwerwiegenden Situation befinde, dass sie einer unmenschlichen oder erniedrigen den Behandlung gleichgestellt werden könne (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.05.2020, a.a.O., Rdnr. 19 unter Verweis auf EuGH, Urteile vom 19. März 2019 - C-297/17 u.a., Ibrahim u.a. -, juris Rdnr. 89 - 91 und - C-163/17, Jawo -, a.a.O., Rdnr. 91 - 93 und Beschluss vom 13. November 2019 - C-540/17 u.a., Hamed u.a. -, a.a.O., Rdnr. 39), was vorliegend nicht ersichtlich ist.
  • EuGH, 13.11.2019 - C-540/17

    Hamed - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des

    Auszug aus VG Darmstadt, 14.03.2023 - 2 L 53/23
    Nach der Rechtsprechung ist diese Schwelle selbst bei durch große Armut oder eine starke Verschlechterung der Lebensverhältnisse der betreffen den Person gekennzeichneten Situationen nicht erreicht, sofern diese nicht mit extremer materieller Not verbunden sei, aufgrund deren die betreffende Person sich in einer solch schwerwiegenden Situation befinde, dass sie einer unmenschlichen oder erniedrigen den Behandlung gleichgestellt werden könne (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.05.2020, a.a.O., Rdnr. 19 unter Verweis auf EuGH, Urteile vom 19. März 2019 - C-297/17 u.a., Ibrahim u.a. -, juris Rdnr. 89 - 91 und - C-163/17, Jawo -, a.a.O., Rdnr. 91 - 93 und Beschluss vom 13. November 2019 - C-540/17 u.a., Hamed u.a. -, a.a.O., Rdnr. 39), was vorliegend nicht ersichtlich ist.
  • EuGH, 21.12.2011 - C-411/10

    Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er

    Auszug aus VG Darmstadt, 14.03.2023 - 2 L 53/23
    Zur Widerlegung der auf dem "Prinzip gegenseitigen Vertrauens" bzw. auf dem "Konzept der normativen Vergewisserung" unter den Mitgliedstaaten gründenden Vermu tung, die Behandlung der Asylbewerber stehe in jedem Mitgliedstaat in Einklang mit den Erfordernissen der Grundrechtecharta, mit der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention, muss sich das Gericht insofern grundsätzlich die Überzeugungsgewissheit (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO) verschaffen, dass der Asyl bewerber wegen systemischer Mängel des Asylverfahrens oder der Aufnahmebedin gungen in dem eigentlich zuständigen Mitgliedstaat mit beachtlicher, d.h. überwiegender Wahrscheinlichkeit einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung ausgesetzt wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.03.2014, - 10 B 6/14 Rn. 9, unter Bezugnahme auf EuGH, Große Kammer, Urteil vom 21.12.2011 - Rs. C-411/10 und Rs. C-493/10, N.S. u.a. - Slg. 2011, I-13905 = NVwZ 2012, 417; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 06.06.2014 - 10 B 35/14 -, Rn. 5, alle juris).
  • BVerwG, 26.05.2016 - 1 C 15.15

    Asylantrag; Unzulässigkeit; Zuständigkeit; Zuständigkeitsübergang;

    Auszug aus VG Darmstadt, 14.03.2023 - 2 L 53/23
    Allerdings unterbricht ein vor Ablauf der Überstellungsfrist gestellter, zulässiger Eilantrag gegen die Abschiebungsanordnung ohnehin den Lauf der Überstellungsfrist mit der Folge, dass die sechsmonatige Überstellungsfrist ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe des Eilbeschlusses neu zu laufen beginnt (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 26.05.2016 - 1 C 15/15 -, juris).
  • BVerwG, 06.06.2014 - 10 B 35.14

    Asylbewerber; Asylantrag; Asylverfahren; Aufnahmebedingungen; beachtliche

    Auszug aus VG Darmstadt, 14.03.2023 - 2 L 53/23
    Zur Widerlegung der auf dem "Prinzip gegenseitigen Vertrauens" bzw. auf dem "Konzept der normativen Vergewisserung" unter den Mitgliedstaaten gründenden Vermu tung, die Behandlung der Asylbewerber stehe in jedem Mitgliedstaat in Einklang mit den Erfordernissen der Grundrechtecharta, mit der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention, muss sich das Gericht insofern grundsätzlich die Überzeugungsgewissheit (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO) verschaffen, dass der Asyl bewerber wegen systemischer Mängel des Asylverfahrens oder der Aufnahmebedin gungen in dem eigentlich zuständigen Mitgliedstaat mit beachtlicher, d.h. überwiegender Wahrscheinlichkeit einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung ausgesetzt wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.03.2014, - 10 B 6/14 Rn. 9, unter Bezugnahme auf EuGH, Große Kammer, Urteil vom 21.12.2011 - Rs. C-411/10 und Rs. C-493/10, N.S. u.a. - Slg. 2011, I-13905 = NVwZ 2012, 417; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 06.06.2014 - 10 B 35/14 -, Rn. 5, alle juris).
  • OVG Niedersachsen, 15.11.2016 - 8 LB 92/15

    Rücküberstellung eines Asylbewerbers nach Ungarn im Rahmen des Dublin-Verfahrens;

    Auszug aus VG Darmstadt, 14.03.2023 - 2 L 53/23
    2 L 53/23.DA.A sches OVG, Urteil vom 15.11.2016 - 8 LB 92/15 -, Rn. 35 m.w.N.; OVG des Saarlandes, Urteil vom 09.03.2017 - 2 A 365/16 -, Rn. 2 1 , alle juris).
  • BVerwG, 17.01.2022 - 1 B 66.21

    Beurteilung eines ernsthaften Risikos einer unmenschlichen oder erniedrigenden

    Auszug aus VG Darmstadt, 14.03.2023 - 2 L 53/23
    2 L 53/23.DA.A grundsätzlich zumutbar ist, oder durch Zuwendungen von dritter Seite jedenfalls nach Überwindung von Anfangsschwierigkeiten das zu ihrem Lebensunterhalt unbedingt Notwendige erlangen können, wobei zu den im vorstehenden Sinne zumutbaren Arbei ten auch Tätigkeiten zählen, für die es keine Nachfrage auf dem allgemeinen Arbeits markt gibt, die nicht überkommenen Berufsbildern entsprechen und die nur zeitweise, etwa zur Deckung eines kurzfristigen Bedarfs, beispielsweise während der Touristensai son, ausgeübt werden können, selbst wenn diese im Bereich der sogenannten "Schatten- oder Nischenwirtschaft" angesiedelt sind (BVerwG, Beschluss vom 17.01.2022 - 1 B 66.21 - juris, Rn. 29; Beschluss vom 09.01.1998 - 9 B 1130.97 - juris, Rn. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.2021 - A 4 S 2850/21

    Rücküberstellung junger, gesunder und arbeitsfähiger Asylantragsteller bzw.

    Auszug aus VG Darmstadt, 14.03.2023 - 2 L 53/23
    Im Einklang mit der obergerichtlichen Rechtsprechung geht das Gericht davon aus, dass bei Zugrundlegung der Maßstäbe des EuGH gesunde und arbeitsfähige Antragsteller in Italien weder im Zeitpunkt der Rücküberstellung noch während des Asylverfahrens und auch nicht nach Zuerkennung von internationalem Schutz unabhängig von ihrem Willen und ihren per sönlichen Entscheidungen durch systemische Schwachstellen gemäß Art. 3 Abs. 2 UA 2 Dublin III-VO oder sonstige Umstände dem "real risk" einer unmenschlichen oder ent würdigenden Behandlung im Sinne des Art. 4 GRCh ausgesetzt werden, sondern - trotz eines angespannten Arbeitsmarktes - für ihren Lebensunterhalt sorgen können, so dass sie ihre vom EuGH allein in den Fokus genommenen elementarsten Bedürfnisse - "Bett, Brot, Seife" - befriedigen können (VGH Baden-Württ., Urt. v. 07.07.2022 - A 4 S 3696/21 - juris; Beschl. v. 08.11.2021 - A 4 S 2850/21 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.10.2016 - A 11 S 1596/16

    Asylsystem in Ungarn weist systemische Mängel auf

  • VGH Baden-Württemberg, 07.07.2022 - A 4 S 3696/21

    Bei der Überstellung von Familien mit (Klein-)Kindern nach Italien ist durch

  • VG Würzburg, 11.05.2020 - W 8 K 20.50114

    Kein Abschiebungsverbot nach Italien wegen COVID-19-Pandemie

  • BVerwG, 09.01.1998 - 9 B 1130.97

    Asyl - Existenzgefährdung - grundsätzliche Bedeutung - Bedarf

  • OVG Saarland, 09.03.2017 - 2 A 365/16

    Dublinverfahren, Ungarn, systemische Mängel, Überstellungsfrist, Unzulässigkeit,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2023 - 11 A 1722/22

    Systemische Schwachstellen des Asylverfahrens und des Aufnahmebedingungen in

    vgl. etwa VG Köln, Beschluss vom 13. April 2023 - 26 L 403/23.A -, juris, Rn. 11; VG Gießen, Beschluss vom 28. März 2023 - 1 L 636/23.GI.A -, juris, Rn. 11; a. A. etwa VG Hamburg, Urteil vom 27. März 2023 - 9 A 1520/20 -, juris; VG Stuttgart, Beschluss vom 22. Juni 2023 - A 1 K 2347/23 -, bislang n. v., unter Hinweis auf den oben zitierten Artikel aus der NZZ vom 31. Mai 2023; VG Osnabrück, Beschluss vom 12. April 2023 - 5 B 70/23 -, juris; VG Darmstadt, Beschluss vom 14. März 2023 - 2 L 53/23.A -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2023 - 11 A 1168/22

    Entfallen der Zuständigkeit Italiens für die Durchführung des Asylverfahrens

    vgl. etwa VG Köln, Beschluss vom 13. April 2023 - 26 L 403/23.A -, juris, Rn. 11; VG Gießen, Beschluss vom 28. März 2023 - 1 L 636/23.GI.A -, juris Rn. 11; a. A. etwa VG Osnabrück, Beschluss vom 12. April 2023 - 5 B 70/23 -, juris; VG Hamburg, Urteil vom 27. März 2023 - 9 A 1520/20 -, juris; VG Darmstadt, Beschluss vom 14. März 2023 - 2 L 53/23.A -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2023 - 11 A 2343/19

    Systemische Schwachstellen des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen in

    vgl. etwa VG Köln, Beschluss vom 13. April 2023 - 26 L 403/23.A -, juris, Rn. 11; VG Gießen, Beschluss vom 28. März 2023 - 1 L 636/23.GI.A -, juris Rn. 11; a. A. etwa VG Osnabrück, Beschluss vom 12. April 2023 - 5 B 70/23 -, juris; VG Hamburg, Urteil vom 27. März 2023 - 9 A 1520/20 -, juris; VG Darmstadt, Beschluss vom 14. März 2023 - 2 L 53/23.A -, juris.
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